Der Ford Bonus für ALLE ALLE
E-Auto fahren lohnt sich.
Ford bietet einen Bonus von 5.000 €2 für Puma Gen-E, Explorer, Capri, Kuga Plug-in-Hybrid und Mustang Mach-E, unabhängig ob man für die staatliche E-Auto-Förderung3 berechtigt ist oder nicht.
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Staatliche Förderung – alle Informationen auf einen Blick!
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu der staatlichen Förderung neben dem 5.000€ Ford Bonus zusammengefasst:
I. Förderfähige Fahrzeuge
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
• Ausschließlich Neuwagen (Kauf oder Leasing)
• Fahrzeugklasse M1 (PKW) mit Erstzulassung ab 01.01.2026 im Inland
• Rein batterieelektrische Fahrzeuge (E-Autos)
• Plug-in-Hybride (PHEV), sofern sie spezifische Anforderungen erfüllen
Welche technischen Anforderungen müssen Plug-in-Hybride erfüllen?
• Zeitraum 01.01.2026 bis 30.06.2027: CO2-Emissionen von maximal 60 g/km oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km
• Ab 01.07.2027: Mögliche Umstellung der Kriterien auf CO2-Emissionen im realen Betrieb (Prüfung durch die Bundesregierung läuft)
II. Voraussetzungen für Antragsteller
Wer ist antragsberechtigt & welche Einkommensgrenzen gelten?
• Nur für Privatpersonen
• Maximal 80.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen als Basisgrenze
• Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € pro Kind (unter 18 Jahren) für bis zu zwei Kinder (maximal 90.000€)
• Bei Paaren (verheiratet, eingetragene Lebenspartnerschaft oder eheähnliche Gemeinschaft) wird das Einkommen beider Partner addiert
Wie wird das Einkommen nachgewiesen (auch für Rentner)?
• Durchschnitt der zwei aktuellen Steuerbescheide (maximal drei Kalenderjahre alt)
• Beispiel für einen Antrag Anfang 2026: Durchschnitt der Bescheide von 2024 und 2023
• Bei Rentnern ohne Steuererklärung: Vorlage einer Rentenbezugsbescheinigung sowie einer Selbsterklärung über weitere Einkünfte
• Fehlende Steuererklärungen können nachträglich abgegeben werden, da eine rückwirkende Beantragung möglich ist
III. Höhe der Förderung
Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung für Kauf & Leasing?
• Der Förderungsbetrag ist für Kauf & Leasing identisch
• Basisförderung: 3.000 € für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 € für Plug-in-Hybride (PHEV)
• Kinderbonus: + 500 € pro Kind (für max. 2 Kinder, also bis zu 1.000 € zusätzlich)
• Soziale Staffelung:
o 1.000 € bei Haushaltseinkommen unter 60.000 €/Jahr
o weitere 1.000 € (insgesamt + 2.000 €) bei Haushaltseinkommen unter 45.000 €/Jahr
• Maximale Förderung (für Kauf & Leasing): bis zu 6.000 € möglich
IV. Ablauf und Bedingungen
Wann & wie erfolgt die Antragstellung?
• Gültig für Neuzulassungen nach dem 01. Januar 2026
• Online-Antragstellung voraussichtlich ab Mai 2026 möglich
• Einstufiges Verfahren: Antragstellung erst nach erfolgter Zulassung
• Antrag muss spätestens ein Jahr nach Zulassung gestellt werden (rückwirkende Förderung)
• Das Zulassungsdatum ist entscheidend, nicht der Zeitpunkt des Kaufvertrags oder Lieferverzögerungen
Welche weiteren Bedingungen & Dokumente sind wichtig?
• Mindesthaltedauer: 36 Monate ab Erstzulassung (gilt für Kauf und Leasing)
• Erforderliche Dokumente:
o Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
o Fahrzeugschein (Nachweis der Erstzulassung auf den Antragsteller)
o Zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal drei Jahre alt
Empfehlung: Nutzung der Onlinefunktion des Personalausweises (AusweisApp)
[2] 5.000 € Nachlass auf die UPE für ausgewählte elektrifizierte Ford Modelle bei teilnehmenden Ford Partnern. Ausgeschlossen sind Großkunden mit einem Ford Rahmenabkommen sowie gewerbliche Sonderabnehmer z.B. Taxi, Fahrschulen, Behörden.
[3] Staatliche E-Auto-Förderung: Es gelten die gesetzlichen Voraussetzungen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/ueberblick-foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung
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