5.000 € Ford Bonus + 500 € Ladekarte

E-Auto fahren lohnt sich.

Ford bietet einen Bonus von 5.000 €2 für Puma Gen-E, Explorer, Capri, Kuga Plug-in-Hybrid und Mustang Mach-E, unabhängig ob man für die staatliche E-Auto-Förderung3 berechtigt ist oder nicht.
Verinbare jetzt Deinen Termin bei uns und lasse Dich von unseren Team beraten. 

Welcher passt zu Dir?

Staatliche Förderung – alle Informationen auf einen Blick!

•    Ausschließlich Neuwagen (Kauf oder Leasing)
•    Fahrzeugklasse M1 (PKW) mit Erstzulassung ab 01.01.2026 im Inland
•    Rein batterieelektrische Fahrzeuge (E-Autos)
•    Plug-in-Hybride (PHEV), sofern sie spezifische Anforderungen erfüllen

Zeitraum 01.01.2026 bis 30.06.2027: CO2-Emissionen von maximal 60 g/km oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km
•    Ab 01.07.2027: Mögliche Umstellung der Kriterien auf CO2-Emissionen im realen Betrieb (Prüfung durch die Bundesregierung läuft).

•    Nur für Privatpersonen
•    Maximal 80.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen als Basisgrenze
•    Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € pro Kind (unter 18 Jahren) für bis zu zwei Kinder (maximal 90.000€)
•    Bei Paaren (verheiratet, eingetragene Lebenspartnerschaft oder eheähnliche Gemeinschaft) wird das Einkommen beider Partner addiert

•    Durchschnitt der zwei aktuellen Steuerbescheide (maximal drei Kalenderjahre alt)
•    Beispiel für einen Antrag Anfang 2026: Durchschnitt der Bescheide von 2024 und 2023
•    Bei Rentnern ohne Steuererklärung: Vorlage einer Rentenbezugsbescheinigung sowie einer Selbsterklärung über weitere Einkünfte
•    Fehlende Steuererklärungen können nachträglich abgegeben werden, da eine rückwirkende Beantragung möglich ist 

•    Der Förderungsbetrag ist für Kauf & Leasing identisch
•    Basisförderung: 3.000 € für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 € für Plug-in-Hybride (PHEV)
•    Kinderbonus: + 500 € pro Kind (für max. 2 Kinder, also bis zu 1.000 € zusätzlich)
•    Soziale Staffelung:
   o    1.000 € bei Haushaltseinkommen unter 60.000 €/Jahr
   o    weitere 1.000 € (insgesamt + 2.000 €) bei Haushaltseinkommen unter 45.000 €/Jahr
•    Maximale Förderung (für Kauf & Leasing): bis zu 6.000 € möglich

•    Gültig für Neuzulassungen nach dem 01. Januar 2026
•    Online-Antragstellung voraussichtlich ab Mai 2026 möglich
•    Einstufiges Verfahren: Antragstellung erst nach erfolgter Zulassung
•    Antrag muss spätestens ein Jahr nach Zulassung gestellt werden (rückwirkende Förderung)
•    Das Zulassungsdatum ist entscheidend, nicht der Zeitpunkt des Kaufvertrags oder Lieferverzögerungen

•    Mindesthaltedauer: 36 Monate ab Erstzulassung (gilt für Kauf und Leasing)
•    Erforderliche Dokumente:
   o    Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
   o    Fahrzeugschein (Nachweis der Erstzulassung auf den Antragsteller)
   o    Zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal drei Jahre alt

      Empfehlung: Nutzung der Onlinefunktion des Personalausweises (AusweisApp)

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